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Berufsbildungszentrum "Christian Josef Tschuggmall" Brixen

Personal

Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung

Nicht zutreffend


Inhaber von Führungsaufträgen 

Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft

Martin Rederlechner

Fischzuchtweg Nr. 18

39042 Brixen (BZ)

Tel.: +39 0472 273900

Inhaber von Führungsaufträgen


Ausgeschiedene Führungskräfte

Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie hier:


für die Schulen staatlicher Art

für die berufsbildenden Schulen


Strafen für unterlassene Mitteilung der Daten


Die Feststellung der Verletzung einiger der laut Artikel 14 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33 vorgesehenen Veröffentlichungspflichten hat eine verwaltungsrechtliche Geldbuße von 500 bis 10.000 Euro zu Lasten der für die fehlende oder unvollständige Mitteilung, sowie gegenüber der für die fehlende Veröffentlichung verantwortlichen Personen zur Folge und die entsprechende Maßnahme wird auf der Website der Verwaltung veröffentlicht (Artikel 47 gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33).

Bis heute ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender Mitteilung oder fehlender Veröffentlichung der Informationen und der Daten bekannt.

Organisatorische Positionen 

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430. (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo 14 marzo 2013, n. 33)


Stellenplan / Dotazione organica

Weitere Informationen: Daten zum Personalstand
Jahresbericht zur Personalstruktur
Kosten Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag


Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Abwesenheitsquoten
Die Abwesenheitsquoten für das Personal der Landesverwaltung  finden Sie unter dem folgenden Link veröffentlicht: Abwesenheitsquoten
Dreimonatliche Veröffentlichung der An- und Abwesenheitsquoten des Personals der Landesverwaltung. Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe.



An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge


Kollektivvertragsverträge
Kollektivverträge auf Landesebene


Ergänzende Verträge
Ergänzende Verträge


Unabhängige Bewertungsgremien / Organismi indipendenti di valutazione
Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).

Letzte Aktualisierung: 17/10/2026