Personal
Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung
Nicht zutreffend
Inhaber von Führungsaufträgen
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft
Martin Rederlechner
Fischzuchtweg Nr. 18
39042 Brixen (BZ)
Tel.: +39 0472 273900
Ausgeschiedene Führungskräfte
Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie hier:
für die Schulen staatlicher Art
für die berufsbildenden Schulen
Strafen für unterlassene Mitteilung der Daten
Die Feststellung der Verletzung einiger der laut Artikel 14 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33 vorgesehenen Veröffentlichungspflichten hat eine verwaltungsrechtliche Geldbuße von 500 bis 10.000 Euro zu Lasten der für die fehlende oder unvollständige Mitteilung, sowie gegenüber der für die fehlende Veröffentlichung verantwortlichen Personen zur Folge und die entsprechende Maßnahme wird auf der Website der Verwaltung veröffentlicht (Artikel 47 gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33).
Bis heute ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender Mitteilung oder fehlender Veröffentlichung der Informationen und der Daten bekannt.
Organisatorische Positionen
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430. (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo 14 marzo 2013, n. 33)
Stellenplan / Dotazione organica
Weitere Informationen: Daten zum Personalstand
Jahresbericht zur Personalstruktur
Kosten Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Abwesenheitsquoten
Die Abwesenheitsquoten für das Personal der Landesverwaltung finden Sie unter dem folgenden Link veröffentlicht: Abwesenheitsquoten
Dreimonatliche Veröffentlichung der An- und Abwesenheitsquoten des Personals der Landesverwaltung. Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe.
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge
Kollektivvertragsverträge
Kollektivverträge auf Landesebene
Ergänzende Verträge
Ergänzende Verträge
Unabhängige Bewertungsgremien / Organismi indipendenti di valutazione
Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).
