Prüfungskalender
Eignungs- und Ergänzungsprüfungen
Beschluss vom 9. Oktober 2018, Nr. 1027 - Bewertung der Schülerinnen und Schüler der Schulen der Berufsbildung und Regelung der Diplomprüfungen (abgeändert mit Beschluss Nr. 271 vom 26.04.2022)
Eignungs- und Ergänzungsprüfungen (Art. 21 Abs. 5): innerhalb 30. November des laufenden Schuljahres (Übergangsfrist für die Erstanwendung: 31. Jänner 2025).
Kandidatinnen und Kandidaten, die ein weiteres Mal zur Prüfung (regulärer Termin) antreten wollen, müssen sich innerhalb 30. November des laufenden Schuljahres anmelden (Übergangsfrist für die Erstanwendung: 31. Jänner 2025).
